Rechtliches
Wer ein Gap Year macht, ist meist jung: Viele sind noch über die Krankenkasse der Eltern versichert, viele Eltern beziehen noch Kindergeld. Wie sieht es während eines Gap Years aus: Muss man sich nun selbst versichern? Ab welchem Alter darf man eigentlich an Gap-Year-Programmen teilnehmen?
Krankenversicherung
Die meisten Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, BKK, Techniker oder Barmer). Ihre Kinder sind dann im Rahmen einer Familienversicherung kostenfrei mitversichert, bis sie 25 werden - sofern sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und kein eigenes Einkommen haben.
Macht man jedoch ein Gap Year, z.B. ein soziales Jahr, muss man sich für diese Zeit meistens selbst versichern. Für BFD, FSJ oder FÖJ ist diese Krankenversicherung kostenlos, je nach Krankenkasse unterscheidet sich aber der Leistungsumfang. Gleichzeitig verlängert sich der Anspruch auf eine Familienversicherung um die Dauer des geleisteten Freiwilligendienstes (siehe Detail-Links).
Eine eigene Krankenversicherung braucht man i.A. auch für das Ausland. Hier gibt es viele Angebote, man muss aber die maximal versicherte Reisedauer beachten: Günstige Versicherungen gelten zwar ein Jahr lang, aber jeweils nur für Reisen von bis zu wenigen Wochen. Ein für GapYears geeignetes Angebot findet man bei HanseMerkur (Werbung).
Kindergeld
Kindergeld erhalten die Eltern zunächst, bis man 18 wird. Für einen weiteren Kindergeldbezug braucht man dann eine laufende Schul- oder Berufsausbildung oder einen Studienplatz oder muss bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet (und vor Ort erreichbar!) sein.
Bestimmte Programme für soziale Jahre wie FSJ, BFD und weltwärts werden dabei gesetzlich wie eine Ausbildung behandelt: Das Kindergeld wird währenddessen weitergezahlt. Diese Programme sind in §32 des Einkommensteuergesetzes unter Punkt 2b aufgelistet (siehe Detail-Links).
Nicht dabei sind Sprachreisen oder übliche Work-and-Travel-Aufenthalte sowie Au-pair-Jobs oder Praktika (sofern nicht im Rahmen eines Studiums vorgeschrieben). Ein Kindergeldbezug endet in diesem Fall - und zwar dauerhaft. Erlaubt sind allenfalls 4-monatige Pausen bis zu einem neuen Ausbildungsabschnitt - es sei denn, man befindet sich in einem Wartesemester.
Letzteres machen sich manche Gap-Year-Reisende zunutze: Sie bewerben sich für ein NC-Studium, das sie nicht unmittelbar beginnen dürfen, und melden sich mit der Antwort der Hochschule bei der Agentur für Arbeit als "Ausbildung suchend". Das sichert ihren Eltern während des Gap Years und darüber hinaus das Kindergeld - auch wenn sie danach dann doch ein anderes Studium wählen.
Fachabitur
Wer die Oberstufe der Schule ein Jahr vor dem Abitur verlassen hat und die "schulische Fachhochschulreife" besitzt, kann sich ein FSJ, FÖJ oder BFD-Jahr als "berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife" anerkennen lassen. Mit der damit erlangten Fachhochschulreife (umgangssprachlich oft "Fachabitur") darf man an einigen Hochschulen studieren!
Auf fachabitur-nachholen.de erfährt man, wie man die Fachhochschulreife erlangt, u.a. mit Hilfe eines Freiwilligendienstes im Gap Year.
Volljährigkeit
Wer noch nicht volljährig ist, darf an vielen Gap-Year-Programmen leider nicht teilnehmen - oft aufgrund von Visumsbestimmungen. Auskunft geben die Teilnahmeregeln für jedes Angebot.
Will man einen Freiwilligendienst leisten, hat man als Minderjähriger die besten Chancen bei sozialen Tätigkeiten außerhalb von Förderprogrammen (siehe Detail-Links). Auch bei sonstigen Gap-Year-Angeboten wie Sprachreisen, Work-and-Travel-Programmen oder Au-pair-Jobs muss man die Voraussetzungen jeweils nachlesen.