Gap year :
Abitur, und dann?

Von Jule Meck
Lesezeit: 7 Min.
Abitur, und dann? - Viele junge Leute wissen nach ihrem Abitur nicht direkt, was als nächstes kommen soll.
Die Mehrheit der Schüler macht nach dem Abitur erst mal ein „gap year“. Gibt es dann noch Kindergeld? Wer zahlt für die Krankenkasse? Und wie geht es danach eigentlich weiter? An der Schule haben wir das nicht gelernt.

Die Ferien sind vorüber, das Schuljahr beginnt wieder – zum ersten Mal ohne mich. Wenn meine kleinen Geschwister frühmorgens zur Schule los radeln, kann ich im Bett liegen bleiben: Ich hab’s geschafft. Ich habe Abitur. Anfang Juni waren die letzten Prüfungen, vor acht Wochen wurde mir mein Abiturzeugnis ausgehändigt. Und nun? Mein innerer Kalender reichte die ganze Zeit bis zur Entlassungsfeier am Gymnasium – und keinen einzigen Tag weiter.

Jetzt sind all die Feierlichkeiten vorbei, der kurze Abi-Urlaub mit meinen beiden besten Freundinnen auch. Nur: Was kommt jetzt? Abitur, und dann? Ich bin 17, habe die Allgemeine Hochschulreife, aber keinen Plan. Mit dem „danach“ habe ich mich nie groß beschäftigt, das würde sich nach den Prüfungen klären, so dachte ich stets, während der ein oder andere Mitschüler schon Bewerbungen schrieb, sich Unis anschaute und uns anderen, planlosen Schülern ein schlechtes Gewissen machte.

Also mache ich jetzt erst mal was ganz Tolles. Ich nehme mir eine Auszeit. „Gap year“ sagen wir dazu, wenn wir nach dem Abitur erst mal pausieren. „Faulenzer-Jahr“ nennen das meine Eltern an humorlosen Tagen. Sollen sie nur, ich brauche die Zeit, um etwas von der Welt zu sehen, um herauszufinden, was ich später machen will.

Studieren will ich in jedem Fall, so viel steht fest, nur nicht jetzt gleich. Ich möchte nicht schon wieder lernen. Psychologie könnte ich mir vorstellen, Marketing oder auch Medizin, so genau weiß ich das noch nicht. Woher auch? Die Schule war dafür keine große Hilfe. Französisch spreche ich ziemlich fließend, Englisch auch. Ich kann berechnen, mit welcher Wucht eine Bierflasche unten aufprallt, die vom Frankfurter Messeturm fällt, oder wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ich a) studiere, b) mein Studienfach wechsle oder c) abbreche.

Nur, was genau aus mir werden soll, wofür ich im Berufsleben gebraucht werde, das steht in den Sternen. Dafür hilft nicht mal mein Abi-Schnitt von 1,3 weiter, „G8“ war auch eher kontraproduktiv: Mit 17 ist man zu jung, um sich festzulegen, bestätigen mir heute manche Lehrer.

Die Idee von G8, dem „Turboabi“ nach acht Jahren Gymnasium, war eigentlich, uns Jugendliche möglichst schnell durch Schule und Ausbildung zum Arbeiten zu bringen. Die Wirtschaft wolle junge Absolventen, hieß es, um im globalen Wettbewerb mitzuhalten. Die Rechnung ist nicht aufgegangen, im Gegenteil: Ganz viele G8-Absolventen machen wie ich erst mal ein „gap year“. Eine Freundin bringt südafrikanischen Kindern im Township Handball bei, eine andere zählt Fische vor Madagaskar. Einige gehen als Au-pair nach Neuseeland oder pflücken Obst in Australien; wir sind die „Work&Travel“-Generation. Ich stelle mir meine Auszeit in etwa so vor: Erst mal jobben und Geld verdienen, dann nach Australien fliegen. Praktika in Bereichen, die spannend klingen, kommen hinterher. Das hilft mir hoffentlich für die Wahl eines Studiengangs.

Zunächst sind allerdings viele, ganz praktische Dinge zu klären, die mich vorher nie gekümmert haben: Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld für mich? Bin ich noch krankenversichert? Welchen Status habe ich aus Sicht des Staates überhaupt – als Mensch zwischen Schule und Studium? In der Schule war das nie ein Thema. Das rächt sich jetzt. In den Bewerbungsbögen für Jobs, die ich im Internet ausfülle, werde ich immer gefragt, was ich bin: Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfängerin, Studentin, Schülerin, Studienbewerberin, Rentnerin, Hausfrau. „Gap-year-lerin“ ist nicht vorgesehen. Dabei sind wir so viele.

Tausende Abiturienten beginnen diesen Sommer eine Auszeit. Genaue Zahlen, wie viele der 500000 Abiturienten pausieren wollen, gibt es nicht. Aber es werden immer mehr. Laut einer Umfrage des „Trendence“-Instituts fängt weniger als die Hälfte aller künftigen Studenten im Herbst gleich an, die Mehrheit (56 Prozent) plant ein Überbrückungsjahr.

Nur, wie überbrücke ich die Zeit möglichst klug und kostengünstig? Zusammen mit zwei Freundinnen, die in der gleichen Situation sind, mache ich mich auf die Suche. Zunächst googeln wir „Kindergeld Bedingungen“. Da gibt es Unmengen Einträge. Wir rufen eine Nummer an, die ganz oben steht. Da heißt es, dass es nach dem Abitur ohne Studium „schwer wird“. Ein „gap year“ sei beim Kindergeld nicht vorgesehen. Man verweist uns an die Familienkasse.

Der Fall ist komplizierter

Die Frau von der Behörde klärt uns auf: Kindergeld bekommt, wer „direkt“ nach dem Abitur eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Direkt heißt: Es dürfen nicht mehr als vier Monate zwischen den beiden Bildungsstationen liegen. Wer studiert oder eine Ausbildung macht (oder sich nachweislich darum bemüht), kassiert bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Auch während des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres (FSJ) läuft das Kindergeld weiter, ebenso während des Bundesfreiwilligendienstes.

Unser Fall liegt komplizierter. Ganz wichtig, so bleut uns die Mitarbeiterin an der Hotline ein: Wenn wir Work&Travel machen oder ein „gap year“ einlegen, in dem wir nur reisen und auf 450-Euro-Basis jobben, verlieren wir den Anspruch auf das Kindergeld.

Die gute Nachricht für mich aber lautet: Alle minderjährigen Abiturienten bekommen Kindergeld, bis sie volljährig sind. Bis zu meinem 18. Geburtstag Ende des Jahres ist mir das Geld also sicher. Auch für Pausierer über 18 gibt es Möglichkeiten, Kindergeld zu beziehen. Sie können sich für ein Studium mit hohem Numerus clausus bewerben, bei Medizin zum Beispiel liegt der bei 1,0.

Wird der Antrag abgelehnt, weil der Durchschnitt nicht reicht, gelten sie als „Studienplatz-Anwärterinnen“ und beziehen während der Wartesemester Kindergeld. Auch einem Auslandsaufenthalt steht nichts im Wege, wenn man dort mindestens zehn Wochenstunden Sprachunterricht nimmt. Praktika sind ebenfalls in Ordnung, solange sie kürzer als sechs Monate dauern. Bei längeren Praktika will die Familienkasse einen Ausbildungsplan vorgelegt bekommen. Das Praktikum muss dann berufsvorbereitend sein, einen Ausbildungscharakter haben und zum Studium passen. Die Familienkasse will über alle relevanten Schritte informiert werden und für alles Belege sehen, Praktikumsbescheinigungen, Studienanträge und so weiter.

Wer ein Jahr Pause macht, kann sich auch arbeitslos melden, dann haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Allerdings müssen wir dann Jobangebote annehmen, die das Arbeitsamt uns vermittelt. Das wollen wir aber nicht. Wir wollen einfach nur pausieren, chillen.

Natürlich gibt es einen Trick für das Gap-Jahr: Man tut so, als würde man studieren. Viele Abiturienten, die noch nicht wissen, wie es weitergeht, haben sich „pro forma“ für ein Fach eingeschrieben, das sie gar nicht studieren wollen. Dadurch läuft mit dem Kindergeld und den Sozialversicherungen alles weiter wie gewohnt, sie sind ja „Studenten“. Das ist praktisch, aber auch geschwindelt.

Gut, dass ich noch 17 bin und danach Praktika mache. Die Sache mit dem Kindergeld wäre also geklärt. Doch woher kommt das Geld für den Australienurlaub? Bisher habe ich kein festes Gehalt, nicht mal einen 450-Euro-Job. Ich gebe ab und zu Nachhilfe, helfe als Babysitter, trainiere die Handballjungs vom Nachbarort. Für Australien ist das zu wenig, dafür reicht das Ersparte auf keinen Fall. Wie also kann ich ganz schnell möglichst viel Geld verdienen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben den Lohn gleich wieder auffressen? Viele Freunde haben einen „Minijob“, auch 450-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung genannt, wie ich jetzt lerne. Sie verdienen im Monat maximal 450 Euro, müssen keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen und sind über die Eltern mitversichert.

Ich aber will möglichst viel arbeiten, oder, ehrlicher gesagt: möglichst viel in möglichst kurzer Zeit verdienen. Australienflüge sind teuer!

Ich bin für alles zu jung

Dafür gibt es eine Lösung: der verkürzte Minijob, manche sagen auch kurzfristige oder Saisonbeschäftigung. Man arbeitet für maximal drei Monate oder 70 Tage im Jahr und kann dabei (innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten) unbeschränkt viel Geld verdienen. Man muss nur aufpassen, dass man die 70 Tage nicht überschreitet, sonst ist sofort der vorteilhafte sozialversicherungs- und steuerrechtliche Status weg und man muss einen Haufen Abgaben zahlen.

Das Problem in meinem Fall: Ich bin zu jung. Das bekomme ich immer wieder zu hören. Im Apple-Shop zum Beispiel hätte ich gerne gearbeitet, die hätten mich dort auch genommen, versichert mir der nette Mitarbeiter während des Facetime-Vorstellungsgesprächs – wenn ich nur schon 18 wäre. Ähnlich klingt es bei anderen Firmen, bei diversen Bewerbungen lautet die Antwort: „Hallo Jule, vielen Dank für deine Bewerbung und das damit verbundene Interesse an unserem Unternehmen. Leider bist du noch nicht volljährig. Gerne kannst du dich wieder bei uns bewerben, sobald du 18 bist.“

Blödes G8! Erst sollen wir möglichst schnell sein, und jetzt sagen sie mir: Ihr wart zu schnell. Ich kann mit 17 keinen Job annehmen, ich darf nicht alleine Auto fahren, ich darf nicht mal feiern ohne „Muttizettel“; sogar für die eigene Abi-Party musste mir meine Mutter eine schriftliche Erlaubnis ausstellen, damit ich länger wegbleiben durfte. Ohne Eltern könnte ich mich an keiner Uni einschreiben, kein Studentenzimmer mieten. Nicht einmal meinen Handyvertrag kann ich verlängern.

Als Nächstes rufe ich bei der DAK, der Krankenversicherung unserer Familie, an, bei der ich bisher über meinen Vater gesetzlich krankenversichert bin. Die nette Frau dort erklärt mir: Bis zum 23. Lebensjahr bin ich in jedem Fall kostenfrei mitversichert, egal, was ich mache – vorausgesetzt, ich verdiene nicht mehr als 450 Euro im Monat. „Du kannst also die Beine hochlegen und die Zimmertür zumachen, bis du 23 wirst“, sagt die Frau von der DAK. Eine so einfache Erklärung habe ich bisher nirgendwo gefunden. Saisonarbeit ist ebenfalls erlaubt, wenn sie als „kurzfristige Beschäftigung“ angemeldet wird. Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch an dieser Stelle!

Von all dem hatte ich bis vor ein paar Tagen keine Ahnung. Auf dem Gymnasium haben wir vieles gelernt, aber vieles wohl auch nicht.

Im Nachhinein wäre es das Einfachste gewesen, ich hätte mich um ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst bemüht. In beiden Fällen ist alles geregelt, was die Behörden angeht. Nur uns Abiturienten im „gap year“ sieht der Staat nicht vor. Für uns gibt es nicht mal eine richtige Bezeichnung. Alle, die wir gefragt haben, haben mit den Schultern gezuckt oder die Frage überhaupt nicht verstanden. „Abiturientin“, „Studienplatzbewerberin“ oder „arbeitssuchend“ haben sie vorgeschlagen. Aber das stimmt ja nicht. Die DAK meinte, wir seien „vorübergehend stellenlose Jugendliche, die sich im Sabbatjahr befinden“, die Familienkasse plädierte für „geringfügig Beschäftigte“.

Keiner der genannten Vorschläge trifft meine Lebenssituation, ich fühle mich nicht arbeitslos. Ich freue mich auf das, was kommt – ein Jahr Abenteuer.